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Kantonale Abstimmung

Der Vorstand der Mitte Muotathal empfiehlt: JA zum Gesetz über Magistratspersonen. Die Mitte Muotathal schliesst sich dem Kantonsratsbeschluss von Ende Mai zum Gesetz über die Magistratspersonen an. Mit dem Gesetz über die Magistratspersonen wird mehr als 10 Jahre nach dem «Justizstreit» im Kanton Schwyz endlich eine Gesetzeslücke geschlossen. Damals gab es eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung, weil im Kanton Schwyz eine gesetzliche Grundlage für die Entschädigung von nicht wieder gewählten vollamtlichen Richtern fehlte. Mit dem vorliegenden Gesetz wird diese Lücke geschlossen. Im gleichen Gesetz wird das Amt als Regierungsrat neu zum Vollamt erklärt und die Löhne der Regierung erhöht. So wird der Lohn, welcher heute zu den tiefsten in der Schweiz gehört, ungefähr ins schweizerische Mittel vorrücken. Gleichzeitig wird das nicht mehr zeitgemässe, lebenslange Ruhegehalt der Regierungsräte abgeschafft und mit einer einmaligen, kurzen Abgangsentschädigung ersetzt, so dass die Steuerzahler/innen trotz höherer Löhne während der Ausübung des Amtes letztlich nicht höhere Kosten für die Regierungsräte zu tragen haben. Mit den zunehmend jüngeren Regierungsräten wird der Kostenaufwand des Kantons für die Regierungsräte mit der neuen Regelung sogar noch sinken.